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Aktuelles

Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2025

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2025 verpflichtet ist, muss diese grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung ihrer Steuererklärung beauftragt haben, verlängert sich die Abgabefrist grundsätzlich bis zum 1. März 2027.

Wir sind erneut ausgezeichnet: Digitale Kanzlei 2025

Wir sind erfreut, dass die DATEV auch im Jahr 2025 erneut das Label „Digitale Kanzlei“ verliehen hat.

Diese Anerkennung zeigt unser fortwährendes Bestreben, unseren Mandanten hochmoderne digitale Lösungen anzubieten. Unsere Kooperation wird durch den Einsatz neuer Technologien und effizienter Abläufe vereinfacht, transparenter und zukunftssicherer gestaltet.

Unser gesamtes Team und unsere Mandanten, die diesen Erfolg ermöglicht haben, verdienen einen großen Dank. Gemeinsam legen wir Wert auf Innovation und digitale Spitzenleistungen, um Ihnen weiterhin exzellenten Service anzubieten.

Lassen Sie uns auch in Zukunft gemeinsam den digitalen Weg gehen!

 

Ihre Steuerkanzlei ist innovativ, digital und auf Zukunft ausgerichtet.

In unsere Steuerkanzlei sind wir immer auf dem neuesten Stand und nutzen moderne Technologien, um Ihnen den bestmöglichen Service zu erbringen. Unser Ziel ist es, sämtliche Abläufe fortlaufend zu digitalisieren, damit Sie Zeit und Mühe sparen können. Um unsere Dienstleistungen effizienter und komfortabler zu machen – von der papierlosen Buchhaltung bis hin zu elektronischen Steuererklärungen – machen wir Fortschritte.

Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz verbessern wir unsere Arbeitsprozesse und stellen Ihnen noch genauere und schnellere Lösungen zur Verfügung. Mit dieser neuartigen Technologie können wir komplexe Datenmengen analysieren und Ihre Anforderungen gezielt berücksichtigen. Auf diese Weise können wir Ihnen den bestmöglichen Service sowohl jetzt als auch in Zukunft bieten.

Setzen Sie auf eine Kanzlei, die nicht nur Ihre Steuern im Blick hat, sondern auch die Zukunft.

 

Wir arbeiten mit Automatisierungsservice Rechnungen und Automatisierungsservice Bank!

Der Automatisierungsservice Rechnungen erzeugt Buchungsvorschläge auf Basis digitaler Belege mit Hilfe künstlicher Intelligenz in der DATEV-Cloud. Diese Buchungsvorschläge werden direkt an Kanzlei-Rechnungswesen übergeben und können dort im vertrauten Prozess weiterbearbeitet werden.

Der Automatisierungsservice Bank unterstützt uns optimal beim Buchen elektronischer Kontoumsätze für wiederkehrende Sachkontobuchungen. Die KI generiert in der DATEV-Cloud Buchungsvorschläge aus elektronischen Kontoumsätzen, die mittels RZ-Bankinfo (DATEV Bankdatenservice) geholt wurden. Mit jeder Buchung lernt der Automatisierungsservice Bank dazu und die Buchungsvorschläge werden stetig besser.

Die E-Rechnung ist da!

Der wesentliche Unterschied zwischen einer eingescannten Papier- oder PDF-Rechnung und einer E-Rechnung liegt darin, dass eine E‑Rechnung nach EU-Norm eine in einem strukturierten Format ausgestellte Rechnung ist, die elektronisch übermittelt und empfangen wird und die eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht. Das bedeutet, dass sie anders als eine Papier- oder PDF-Rechnung. 

Quelle: Unterschied zwischen Papier-, PDF- und E‑Rechnung (e-rechnung-bund.de)

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen (nicht im PDF-Format) für spezifische Umsätze in Kraft treten. Diese Regelung betrifft Umsätze, die ab diesem Datum getätigt werden. Es sind jedoch Übergangsregelungen vorgesehen: Bis zum Jahr 2026 bleiben Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin zulässig.

 

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