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Aktuelles

 

Ihre Steuerkanzlei ist innovativ, digital und auf Zukunft ausgerichtet.

In unsere Steuerkanzlei sind wir immer auf dem neuesten Stand und nutzen moderne Technologien, um Ihnen den bestmöglichen Service zu erbringen. Unser Ziel ist es, sämtliche Abläufe fortlaufend zu digitalisieren, damit Sie Zeit und Mühe sparen können. Um unsere Dienstleistungen effizienter und komfortabler zu machen – von der papierlosen Buchhaltung bis hin zu elektronischen Steuererklärungen – machen wir Fortschritte.

Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz verbessern wir unsere Arbeitsprozesse und stellen Ihnen noch genauere und schnellere Lösungen zur Verfügung. Mit dieser neuartigen Technologie können wir komplexe Datenmengen analysieren und Ihre Anforderungen gezielt berücksichtigen. Auf diese Weise können wir Ihnen den bestmöglichen Service sowohl jetzt als auch in Zukunft bieten.

Setzen Sie auf eine Kanzlei, die nicht nur Ihre Steuern im Blick hat, sondern auch die Zukunft.

Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2023

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist, kann diese im Rahmen der verlängerten Abgabefrist noch bis zum 2. September 2024 einreichen. Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet haben, endet die Abgabefrist am 02. Juni 2025.

 

Wir arbeiten mit Automatisierungsservice Rechnungen und Automatisierungsservice Bank!

Der Automatisierungsservice Rechnungen erzeugt Buchungsvorschläge auf Basis digitaler Belege mit Hilfe künstlicher Intelligenz in der DATEV-Cloud. Diese Buchungsvorschläge werden direkt an Kanzlei-Rechnungswesen übergeben und können dort im vertrauten Prozess weiterbearbeitet werden.

Der Automatisierungsservice Bank unterstützt uns optimal beim Buchen elektronischer Kontoumsätze für wiederkehrende Sachkontobuchungen. Die KI generiert in der DATEV-Cloud Buchungsvorschläge aus elektronischen Kontoumsätzen, die mittels RZ-Bankinfo (DATEV Bankdatenservice) geholt wurden. Mit jeder Buchung lernt der Automatisierungsservice Bank dazu und die Buchungsvorschläge werden stetig besser.

Die E-Rechnung kommt!

Der wesentliche Unterschied zwischen einer eingescannten Papier- oder PDF-Rechnung und einer E-Rechnung liegt darin, dass eine E‑Rechnung nach EU-Norm eine in einem strukturierten Format ausgestellte Rechnung ist, die elektronisch übermittelt und empfangen wird und die eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche ermöglicht. Das bedeutet, dass sie anders als eine Papier- oder PDF-Rechnung. 

Quelle: Unterschied zwischen Papier-, PDF- und E‑Rechnung (e-rechnung-bund.de)

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen (nicht im PDF-Format) für spezifische Umsätze in Kraft treten. Diese Regelung betrifft Umsätze, die ab diesem Datum getätigt werden. Es sind jedoch Übergangsregelungen vorgesehen: Bis zum Jahr 2026 bleiben Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin zulässig.

 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!

Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugeteilt. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert über Einzelheiten. BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer

Am 21.08.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Website den Regierungsentwurf einer Verordnung (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV) zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern. Demzufolge wird am 24.10.2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden wird die W-IdNr., die praktisch eine steuerliche ID für Unternehmer, Freiberufler und Unternehmen darstellt, verpflichtend als Identifizierungsmerkmal angegeben. Eine großzügige Übergangsregelung ist jedoch vorgesehen, bevor dies gilt. In den elektronischen Steuererklärungsvordrucken ist beispielsweise die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals bis zum Abschluss der initialen Vergabe nicht zwingend vorgeschrieben.

 

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